AGB´s

Leistungen & Bedingungen von DDTEVENTS

1. Leistungen des Veranstalters

Damit Ihr Event reibungslos abläuft, bitten wir Sie als Veranstalter:

  • Zugang zum Veranstaltungsort: Muss mit PKW erreichbar sein.
  • Aufbauzeit: Musiker muss zum vereinbarten Beginn Zugang haben; idealerweise gleichzeitig mit Empfang der Gäste.
  • Bühne/Standfläche: Waagerecht, befestigt, wettergeschützt, genügend Platz für Instrumente und Equipment.
  • Stromversorgung: Zwei getrennte Steckdosen (220 V, min. 12 A) in max. 5 m Entfernung kostenfrei bereitstellen.
  • Umkleidemöglichkeiten: Für Musiker & Personal.
  • Verpflegung: Essen & Getränke für bis zu 2 Personen.
  • Ablauf: Störungsfreier Ablauf der Veranstaltung.

Hinweis: Vergnügungssteuern und GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
Musik inklusive: Bis 23:00 Uhr. Jede weitere Stunde: 120 € (inkl. USt, abgerechnet im 30-Minuten-Takt).


2. Zahlung

  • Zusammensetzung: Grundgage, Stundengage (Überziehung), DJ-Paket, sonstige Leistungen.
  • Zahlungsmöglichkeiten:
    • Bar vor/nach der Veranstaltung
    • Überweisung innerhalb 3 Tagen nach Veranstaltung

Bankverbindung:
Kontoinhaber: DOMINIK DÄHLER
Bank: SPARKASSE RAVENSBURG
IBAN: DE90 6505 0110 0101 1878 91
BIC: SOLADES1RVB

  • Verzug: Nach 30 Tagen Verzugszinsen (5 % über Basiszinssatz) + 40 € Pauschale.

Entschädigungspauschalen bei Rücktritt

Um langfristige Planung und Ausfallrisiken abzusichern, gelten folgende Pauschalen:

  • Rücktritt bis 10 Monate vor dem Event: 0 %
  • 9–5 Monate vorher: 30 %
  • 4 Monate vorher: 40 %
  • 3 Monate vorher: 50 %
  • 2 Monate vorher: 65 %
  • 30 Tage vorher: 80 %
  • 14 Tage vorher: 90 %

Ein Nachweis geringerer Schäden durch den Veranstalter ist möglich. Ersatztermine oder andere Veranstaltungen können verrechnet werden.


4. Absage der Veranstaltung

  • Veranstalter: Rücktritt per E-Mail; Ziffer „Entschädigung“ bleibt gültig.
  • Dienstleister: Krankheit oder Trauerfall → Ersatztermin gesucht; sonst Rücktritt möglich.
  • Höhere Gewalt / Corona: Keine Haftung, Ersatztermine nach Möglichkeit.

5. GEMA-Gebühren

  • Private Feiern können GEMA-Gebühren verursachen (Ausnahmen: Geburtstage ≤30 Gäste, Weihnachtsfeiern, Hochzeiten ≤100 Gäste).
  • Anmeldung min. 3 Tage vor Event, Setliste bis 6 Wochen nach Event einreichen.
  • Hinweis: Veranstalter stellt Musiker bei GEMA-Ansprüchen frei, wenn dieser rechtzeitig informiert wird.


6. Haftung

  • Veranstalter: Haftet für Schäden durch Gäste, Mitarbeiter oder Dritte.
  • Dienstleister: Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ansonsten nur für wesentliche Vertragspflichten.
  • Sicherheit: Veranstalter sorgt für Sicherheit von Personal und Equipment.
  • Höhere Gewalt: Haftung ausgeschlossen.

7. Sonstiges

  • Getränke & Verpflegung werden bereitgestellt.
  • Zugang zum Veranstaltungsort wird ermöglicht.
  • Ton-, Bild- und Videoaufnahmen dürfen für Werbezwecke verwendet werden (ohne erkennbare Gäste).
  • Änderungen oder Ergänzungen: nur schriftlich gültig.

8. Rechtliches

  • Gerichtsstand: Koblenz (für Kaufleute)
  • Rechtswahl: Deutsches Recht