AGB´s

Leistungen & Bedingungen von DDTEVENTS
1. Leistungen des Veranstalters
Damit Ihr Event reibungslos abläuft, bitten wir Sie als Veranstalter:
- Zugang zum Veranstaltungsort: Muss mit PKW erreichbar sein.
- Aufbauzeit: Musiker muss zum vereinbarten Beginn Zugang haben; idealerweise gleichzeitig mit Empfang der Gäste.
- Bühne/Standfläche: Waagerecht, befestigt, wettergeschützt, genügend Platz für Instrumente und Equipment.
- Stromversorgung: Zwei getrennte Steckdosen (220 V, min. 12 A) in max. 5 m Entfernung kostenfrei bereitstellen.
- Umkleidemöglichkeiten: Für Musiker & Personal.
- Verpflegung: Essen & Getränke für bis zu 2 Personen.
- Ablauf: Störungsfreier Ablauf der Veranstaltung.
Hinweis: Vergnügungssteuern und GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.
Musik inklusive: Bis 23:00 Uhr. Jede weitere Stunde: 120 € (inkl. USt, abgerechnet im 30-Minuten-Takt).
2. Zahlung
- Zusammensetzung: Grundgage, Stundengage (Überziehung), DJ-Paket, sonstige Leistungen.
- Zahlungsmöglichkeiten:
- Bar vor/nach der Veranstaltung
- Überweisung innerhalb 3 Tagen nach Veranstaltung
Bankverbindung:
Kontoinhaber: DOMINIK DÄHLER
Bank: SPARKASSE RAVENSBURG
IBAN: DE90 6505 0110 0101 1878 91
BIC: SOLADES1RVB
- Verzug: Nach 30 Tagen Verzugszinsen (5 % über Basiszinssatz) + 40 € Pauschale.
Entschädigungspauschalen bei Rücktritt
Um langfristige Planung und Ausfallrisiken abzusichern, gelten folgende Pauschalen:
- Rücktritt bis 10 Monate vor dem Event: 0 %
- 9–5 Monate vorher: 30 %
- 4 Monate vorher: 40 %
- 3 Monate vorher: 50 %
- 2 Monate vorher: 65 %
- 30 Tage vorher: 80 %
- 14 Tage vorher: 90 %
Ein Nachweis geringerer Schäden durch den Veranstalter ist möglich. Ersatztermine oder andere Veranstaltungen können verrechnet werden.
4. Absage der Veranstaltung
- Veranstalter: Rücktritt per E-Mail; Ziffer „Entschädigung“ bleibt gültig.
- Dienstleister: Krankheit oder Trauerfall → Ersatztermin gesucht; sonst Rücktritt möglich.
- Höhere Gewalt / Corona: Keine Haftung, Ersatztermine nach Möglichkeit.
5. GEMA-Gebühren
- Private Feiern können GEMA-Gebühren verursachen (Ausnahmen: Geburtstage ≤30 Gäste, Weihnachtsfeiern, Hochzeiten ≤100 Gäste).
- Anmeldung min. 3 Tage vor Event, Setliste bis 6 Wochen nach Event einreichen.
-
Hinweis: Veranstalter stellt Musiker bei GEMA-Ansprüchen frei, wenn dieser rechtzeitig informiert wird.
6. Haftung
- Veranstalter: Haftet für Schäden durch Gäste, Mitarbeiter oder Dritte.
- Dienstleister: Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ansonsten nur für wesentliche Vertragspflichten.
- Sicherheit: Veranstalter sorgt für Sicherheit von Personal und Equipment.
- Höhere Gewalt: Haftung ausgeschlossen.
7. Sonstiges
- Getränke & Verpflegung werden bereitgestellt.
- Zugang zum Veranstaltungsort wird ermöglicht.
- Ton-, Bild- und Videoaufnahmen dürfen für Werbezwecke verwendet werden (ohne erkennbare Gäste).
- Änderungen oder Ergänzungen: nur schriftlich gültig.
8. Rechtliches
- Gerichtsstand: Koblenz (für Kaufleute)
- Rechtswahl: Deutsches Recht